Sie möchten nicht auf Ihr Rad verzichten, wenn Sie mit Bus und Bahn unterwegs sind? Das verstehen wir. Fahrrad und Bus passen gut zusammen. An vielen Haltestellen gibt es sichere und trockene Abstellmöglichkeiten. Möchten Sie Ihr Fahrrad mal im Bus mitnehmen, können Sie dafür den Mehrzweckbereich an der zweiten Tür nutzen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Rad jederzeit sicher steht.
Ihr Fahrrad kommt mit? Das sollten Sie beachten
Eine zeitliche Einschränkung für die Fahrradmitnahme gibt es nicht. Da zur Hauptverkehrszeit aber besonders viele Fahrgäste im Bus sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrrad lieber zu einer anderen Zeit mitzunehmen, zum Beispiel nach 9 Uhr. Grundsätzlich gilt: Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern.
Wir können Fahrräder nur dann befördern, wenn das Fahrzeug und die gegebenen Platzverhältnisse im Fahrzeug dies zulassen. Im Einzelfall entscheidet darüber der Fahrer oder die Fahrerin.
Für Ihr Fahrrad benötigen Sie grundsätzlich ein FahrradTicket. Sie haben die Wahl zwischen dem FahrradTagesTicket, dem FahrradMonatsTicket oder dem FahrradAbo.
Übrigens: Ein Faltrad im zusammengeklappten Zustand ist ein Gepäckstück. Dafür ist kein Ticket erforderlich.
Bei unseren günstigen 9 Uhr TagesTickets können Sie statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Gleiches gilt für den Zusatznutzen für MonatsTickets und Abos.
Das FahrradTicket
Tickettyp
Zusatzticket
Geltungsdauer
TagesTicket:
Gilt ganztägig bis 3 Uhr des Folgetages
MonatsTicket:
Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats
Abo:
Gilt vom ersten bis zum letzten Tag eines Kalendermonats
1. Klasse-Nutzung
- nicht möglich
Verkauf
- im Bus
- an Ticketautomaten
- in Vorverkaufsstellen
Übertragbarkeit
- nicht übertragbar
Besonderheiten
Ruhr-Lippe
Im Raum Ruhr-Lippe sind die FahrradTickets für folgende Preisstufen erhältlich: bis Preisstufe 2M für das Netz Ruhr-Lippe und für das Netz Westfalen.
Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fahrrad-Konstruktionen wie Tandems oder Liegeräder, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, von der Beförderung ausgeschlossen sind.