Eine Kündigung des JobTickets ist monatlich möglich. Erfolgt die Kündigung in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss, erfolgt eine Nachberechnung in der Höhe von 25% des jeweiligen JobTicket.
Wenn Sie bisher mit einem Abo des WestfalenTarif unterwegs waren, können Sie Ihr altes Abo mit Inkrafttreten des JobTicket-Vertrags ohne Nachberechnung kündigen. Sofern Sie Ihren Abovertrag bei der RLG abgeschlossen haben, überführen wir Ihr Abo in ein JobTicket.
Das JobTicket ist nur über den Arbeitgeber erhältlich. Dazu muss zwischen dem Arbeitgeber und der RLG ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.
Um mit dem JobTicket in der 1. Klasse zu fahren, benötigen Sie ein Zusatzticket für die 1. Klasse.
Das JobTicket kann mit folgenden Tickets erweitert werden: AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen, EinfachWeiterTicket NRW. Mit diesen Tickets können Sie über den Geltungsbereich Ihres JobTickets hinausfahren.
Die Mitnahmeregelung gilt auch für Fahrräder. Anstelle von Personen können Sie werktags ab 19.00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig Räder mitnehmen; pro Person maximal ein Fahrrad.
Immer montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen in NRW ganztägig können Sie mit Ihrem JobTicket wahlweise eine erwachsene Person ab 15 Jahre oder ein Fahrrad und bis zu drei Kinder mitnehmen.
Nein, das JobTicket ist ein persönliches Ticket und ist nicht übertragbar.
Das JobTicket gilt ganztägig, immer vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich des ersten Werktags (Montag – Freitag) des Folgemonats.
Das JobTicket kann für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs im gesamten Geltungsbereich des WestfalenTarifs erworben werden. Sie bestimmen den Geltungsbereich, der für Sie ideal ist. Das können unterschiedliche Gebiete wie Städte, Kreise, mehrere Kreise zusammen oder das Gesamtnetz Westfalen sein. Mit dem JobTicket sind im gewählten Geltungsbereich ganztätig beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.
Das JobTicket ist ein günstiges Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mit der RLG einen Rahmenvertrag geschlossen hat. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber einfach an.