JobTicket: FAQ für Arbeitgeber

Lassen Sie sich durch uns beraten. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular für Arbeitgeber.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft, dann melden Sie sich über unserer Hotline unter 0 23 07 / 940 32 80. Unsere JobTicket-Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Die Zahlung des Monatsbeitrags erfolgt über den Arbeitgeber, beispielsweise über die Lohnabrechnung.

Das JobTicket wird als gedrucktes Ticket ausgegeben. Der Versand der gedruckten JobTickets erfolgt durch die RLG an Ihr Unternehmen. Sie geben die Tickets an Ihre Beschäftigen weiter. Perspektivisch wird das JobTicket auch in der mobil info App zur Verfügung stehen.

Ganz einfach: Sie legen einheitlich für alle Beschäftigten fest, welchen Zuschuss Sie jedem Beschäftigten, der ein JobTicket bestellt, monatlich zahlen wollen, mindestens jedoch 16 Euro. Die RLG gewährt einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 9 Euro. Ihre Beschäftigten profitieren so von einer monatlichen Ersparnis von mindestens 25 Euro.

Alte Verträge mit einem Abo des WestfalenTarif können von Ihrem Mitarbeiter mit Inkrafttreten des JobTicket-Vertrags ohne Nachberechnung überführt werden.

Sowohl der JobTicket-Vertag als auch die einzelnen JobTickets sind monatlich kündbar. Erfolgt die Kündigung in den ersten sechs Monaten nach Vertragsabschluss, erfolgt eine Nachberechnung in der Höhe von 25 % je JobTicket.

Pro Unternehmen sind als Minimum nur fünf JobTickets erforderlich. Dabei werden AzubiAbos Westfalen und JobTickets NRW mit eingerechnet.

Das JobTicket gibt es für Fahrten mit Bussen und Bahnen des Nahverkehrs im gesamten Geltungsbereich des WestfalenTarifs. Haben Sie den Rahmenvertrag zum JobTicket abgeschlossen, können Ihre Beschäftigten für unterschiedliche Gebiete wie Städte, Kreise, mehrere Kreise zusammen oder das Gesamtnetz Westfalen ihr persönliches JobTicket bestellen. Mit dem JobTicket sind im gewählten Geltungsbereich beliebig viele Fahrten auf allen Nahverkehrsstrecken möglich.

Das JobTicket ist nur über einen Arbeitgeber erhältlich. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der RLG.

Das JobTicket steht jedem Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.

Hat Ihr Unternehmen einen Sitz oder eine Niederlassung im Tarifraum des WestfalenTarifs, dann können Sie einen Rahmenvertrag für ein JobTicket mit der RLG abschließen. Der Rahmenvertrag zum JobTicket ist für alle Arbeitgeber offen: Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und Institutionen.

Das JobTicket ist ein günstiges Jahres-Abo für den öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn, das Ihre Mitarbeiter erwerben können. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der RLG abschließen.